Für die Teilnahme an Reisen mit engem Kontakt zu Minderjährigen verlangen wir zum Schutz der Kinder, analog zu den Regelungen im deutschen Jugendschutz, von jedem Teilnehmer ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, welches bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn einzureichen ist. Mehr Informationen entnehmen Sie bitte Absatz 10 und Absatz 15 der Allgemeinen Reisebedingungen.